Versäumte Steuerfristen kosten in Österreich bares Geld – Verspätungszuschläge von bis zu 10 % der Umsatzsteuer, Säumniszuschläge und beim Firmenbuch automatische Zwangsstrafen ab 700 €. Die gute Nachricht: Die meisten Fristen folgen festen Mustern.
In diesem Artikel finden Sie alle wichtigen Steuer- und Abgabefristen 2026 für österreichische Unternehmer – kompakt, verständlich und nach Themen sortiert. Speichern Sie diese Seite als Lesezeichen und Sie haben Ihren persönlichen Steuerkalender 2026 immer griffbereit.
Die UVA ist die häufigste Frist im Unternehmeralltag. Sie ist in Österreich jeweils bis zum 15. des zweitfolgenden Monats über FinanzOnline einzureichen – und an diesem Tag ist auch die fällige Umsatzsteuerzahlung zu leisten.
| Meldezeitraum | Abgabe- und Fälligkeitstermin |
|---|---|
| Dezember 2025 | 16. Februar 2026 |
| Jänner 2026 | 16. März 2026 |
| Februar 2026 | 15. April 2026 |
| März 2026 / Q1 2026 | 15. Mai 2026 |
| April 2026 | 15. Juni 2026 |
| Mai 2026 | 15. Juli 2026 |
| Juni 2026 / Q2 2026 | 17. August 2026 |
| Juli 2026 | 15. September 2026 |
| August 2026 | 15. Oktober 2026 |
| September 2026 / Q3 2026 | 16. November 2026 |
| Oktober 2026 | 15. Dezember 2026 |
| November 2026 | 15. Jänner 2027 |
Fällt der 15. auf ein Wochenende oder einen Feiertag, verschiebt sich die Frist auf den nächsten Werktag.
Quartalsweise UVA: Unternehmer mit einem Vorjahresumsatz unter 100.000 € können quartalsweise melden. Die Pflicht zur monatlichen Abgabe besteht ab 100.000 € Vorjahresumsatz.
Für innergemeinschaftliche Lieferungen und B2B-Dienstleistungen in der EU ist die ZM über FinanzOnline abzugeben – parallel zur UVA-Frist, also jeweils bis zum 15. des zweitfolgenden Monats. Wer keine EU-B2B-Geschäfte macht, braucht keine ZM einzureichen.
Der OSS betrifft Unternehmen, die Waren oder digitale Dienstleistungen an Privatkunden in anderen EU-Ländern verkaufen. Die OSS-Meldung erfolgt quartalsweise, jeweils bis zum letzten Tag des dem Quartal folgenden Monats:
Wer Mitarbeiter beschäftigt, hat zwei wiederkehrende Fristen pro Monat:
Für Einzelunternehmer, EPU und Personengesellschaften gilt für die Steuererklärung 2025:
Für GmbHs gelten dieselben Termine – die Körperschaftsteuererklärung tritt an die Stelle der Einkommensteuererklärung. Dazu kommen quartalsweise Vorauszahlungen (15. Februar, 15. Mai, 15. August, 15. November).
Bilanzierungspflichtige Unternehmen müssen den Jahresabschluss spätestens neun Monate nach Bilanzstichtag beim Firmenbuch einreichen. Bei Wirtschaftsjahr = Kalenderjahr gilt:
Die SVS schreibt die Beiträge quartalsweise vor. Fälligkeit ist jeweils der letzte Tag des zweiten Monats im Quartal:
Die Kosten für eine verpasste Frist sind in Österreich schnell größer als der monatliche Honoraraufwand für einen Bilanzbuchhalter:
Rechtzeitige Abgabe ist somit keine Formalität, sondern aktive Kostenoptimierung. Wer als Einzelunternehmer oder kleines KMU den Überblick behalten will, sollte spätestens bei drei bis vier verschiedenen monatlichen Fristen überlegen, ob die Auslagerung an einen Bilanzbuchhalter sinnvoll ist.
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