📅 Fristen & Termine

Steuerfristen 2026 Österreich –
Alle Termine für Unternehmer auf einen Blick

Versäumte Steuerfristen kosten in Österreich bares Geld – Verspätungszuschläge von bis zu 10 % der Umsatzsteuer, Säumniszuschläge und beim Firmenbuch automatische Zwangsstrafen ab 700 €. Die gute Nachricht: Die meisten Fristen folgen festen Mustern.

In diesem Artikel finden Sie alle wichtigen Steuer- und Abgabefristen 2026 für österreichische Unternehmer – kompakt, verständlich und nach Themen sortiert. Speichern Sie diese Seite als Lesezeichen und Sie haben Ihren persönlichen Steuerkalender 2026 immer griffbereit.

1. Umsatzsteuervoranmeldung (UVA) 2026

Die UVA ist die häufigste Frist im Unternehmeralltag. Sie ist in Österreich jeweils bis zum 15. des zweitfolgenden Monats über FinanzOnline einzureichen – und an diesem Tag ist auch die fällige Umsatzsteuerzahlung zu leisten.

Meldezeitraum Abgabe- und Fälligkeitstermin
Dezember 202516. Februar 2026
Jänner 202616. März 2026
Februar 202615. April 2026
März 2026 / Q1 202615. Mai 2026
April 202615. Juni 2026
Mai 202615. Juli 2026
Juni 2026 / Q2 202617. August 2026
Juli 202615. September 2026
August 202615. Oktober 2026
September 2026 / Q3 202616. November 2026
Oktober 202615. Dezember 2026
November 202615. Jänner 2027

Fällt der 15. auf ein Wochenende oder einen Feiertag, verschiebt sich die Frist auf den nächsten Werktag.

Quartalsweise UVA: Unternehmer mit einem Vorjahresumsatz unter 100.000 € können quartalsweise melden. Die Pflicht zur monatlichen Abgabe besteht ab 100.000 € Vorjahresumsatz.

2. Zusammenfassende Meldung (ZM) 2026

Für innergemeinschaftliche Lieferungen und B2B-Dienstleistungen in der EU ist die ZM über FinanzOnline abzugeben – parallel zur UVA-Frist, also jeweils bis zum 15. des zweitfolgenden Monats. Wer keine EU-B2B-Geschäfte macht, braucht keine ZM einzureichen.

3. One Stop Shop (OSS) 2026

Der OSS betrifft Unternehmen, die Waren oder digitale Dienstleistungen an Privatkunden in anderen EU-Ländern verkaufen. Die OSS-Meldung erfolgt quartalsweise, jeweils bis zum letzten Tag des dem Quartal folgenden Monats:

  • Q1 2026 (Jänner–März): bis 30. April 2026
  • Q2 2026 (April–Juni): bis 31. Juli 2026
  • Q3 2026 (Juli–September): bis 31. Oktober 2026
  • Q4 2026 (Oktober–Dezember): bis 31. Jänner 2027

4. Lohnabgaben und ÖGK-Meldungen 2026

Wer Mitarbeiter beschäftigt, hat zwei wiederkehrende Fristen pro Monat:

  • Meldung der Beitragsgrundlagen (mBGM) an die ÖGK via ELDA – bis zum 15. des Folgemonats. Zeitgleich werden die Sozialversicherungsbeiträge abgebucht.
  • Lohnsteuer, DB, DZ und Kommunalsteuer ans Finanzamt bzw. die Gemeinde – ebenfalls bis zum 15. des Folgemonats.
  • Lohnzettel L16 für das Jahr 2025: bis 28. Februar 2026 elektronisch an das Finanzamt.

5. Einkommensteuer- und Körperschaftsteuererklärung 2025

Für Einzelunternehmer, EPU und Personengesellschaften gilt für die Steuererklärung 2025:

  • 30. April 2026 – Abgabe in Papierform
  • 30. Juni 2026 – Abgabe über FinanzOnline
  • 31. März 2027 – Abgabe über berufsmäßigen Parteienvertreter (Bilanzbuchhalter, Steuerberater, Wirtschaftstreuhänder)

Für GmbHs gelten dieselben Termine – die Körperschaftsteuererklärung tritt an die Stelle der Einkommensteuererklärung. Dazu kommen quartalsweise Vorauszahlungen (15. Februar, 15. Mai, 15. August, 15. November).

6. Jahresabschluss & Firmenbuch 2026

Bilanzierungspflichtige Unternehmen müssen den Jahresabschluss spätestens neun Monate nach Bilanzstichtag beim Firmenbuch einreichen. Bei Wirtschaftsjahr = Kalenderjahr gilt:

  • Jahresabschluss 2025: Einreichung beim Firmenbuch bis 30. September 2026
  • Nicht erfolgte Einreichung löst ab dem ersten Tag der Verspätung automatische Zwangsstrafen aus – Startsumme 700 € pro Geschäftsführer und Gesellschaft, wiederkehrend alle zwei Monate.

7. SVS – Sozialversicherung der Selbständigen 2026

Die SVS schreibt die Beiträge quartalsweise vor. Fälligkeit ist jeweils der letzte Tag des zweiten Monats im Quartal:

  • Q1 2026: 28. Februar 2026
  • Q2 2026: 31. Mai 2026
  • Q3 2026: 31. August 2026
  • Q4 2026: 30. November 2026
💡 Mein Praxis-Tipp: Tragen Sie sich alle Fristen gleich zu Jahresbeginn als wiederkehrende Termine in Ihren Kalender ein – mit einer Erinnerung 5 Werktage vor Ablauf. Das reicht in den meisten Fällen, um Buchhaltung, Meldung und Zahlung rechtzeitig fertig zu bekommen. Noch sicherer: Die Fristen komplett an einen geprüften Bilanzbuchhalter auslagern.

Was passiert bei verpassten Fristen?

Die Kosten für eine verpasste Frist sind in Österreich schnell größer als der monatliche Honoraraufwand für einen Bilanzbuchhalter:

  • Verspätungszuschlag UVA: bis zu 10 % der Umsatzsteuer
  • Säumniszuschlag: 2 % der nicht rechtzeitig gezahlten Abgabe
  • Firmenbuch-Zwangsstrafe: ab 700 € je Geschäftsführer, wiederkehrend alle zwei Monate
  • Stundungszinsen: Basiszinssatz + 4,5 % p. a.

Rechtzeitige Abgabe ist somit keine Formalität, sondern aktive Kostenoptimierung. Wer als Einzelunternehmer oder kleines KMU den Überblick behalten will, sollte spätestens bei drei bis vier verschiedenen monatlichen Fristen überlegen, ob die Auslagerung an einen Bilanzbuchhalter sinnvoll ist.

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Tamer Sadik
Tamer Sadik Geprüfter Bilanzbuchhalter · Sadik Finanzservice Wien

Ich betreue KMU in Wien bei Buchhaltung, Lohnverrechnung und Jahresabschluss – persönlich, digital und verlässlich. Kein Großbüro: Sie sprechen direkt mit mir.

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Häufige Fragen

Fragen zu Steuerfristen 2026 in Österreich

Die UVA ist jeweils bis zum 15. des zweitfolgenden Monats über FinanzOnline einzureichen. UVA Jänner 2026 somit bis 16. März 2026, UVA Februar 2026 bis 15. April 2026 usw. Kleinunternehmer mit Vorjahresumsatz unter 100.000 € können quartalsweise melden.
Bis 30. April 2026 (Papier) bzw. 30. Juni 2026 (FinanzOnline). Über einen berufsmäßigen Parteienvertreter (Bilanzbuchhalter, Steuerberater) verlängert sich die Frist in der Regel bis 31. März 2027.
Offenlegungspflichtige Kapitalgesellschaften (z. B. GmbH) müssen den Jahresabschluss innerhalb von neun Monaten nach Bilanzstichtag einreichen. Bei Wirtschaftsjahr = Kalenderjahr 2025 ist das der 30. September 2026. Versäumnis löst automatische Zwangsstrafen ab 700 € aus.
Verspätete UVA-Meldungen führen zu Verspätungszuschlägen (bis 10 %), nicht gezahlte Abgaben zu Säumniszuschlägen (2 %). Beim Firmenbuch gibt es automatische Zwangsstrafen ab 700 €. Rechtzeitige Abgabe spart bares Geld.
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